Wohngeld

Der Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Die Höhe des zu leistenden Miet- oder Lastenzuschusses richtet sich - neben der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und der Höhe der Miete bzw. Belastung - nach dem monatlichen Gesamteinkommen der Familienmitglieder.

Ausführliche Informationen zum Wohngeld erhalten Sie hier.


Bei Fragen rund um das Thema Wohngeld wenden Sie sich bitte an:

Stadt Iserlohn
Abteilung finanzielle Hilfen, Wohngeld
Werner-Jacobi-Platz 12
58636 Iserlohn
Email: Wohngeld@iserlohn.de
Tel.: 02371 217-2500


Anträge auf Wohngeld werden auch beim Bürgerservice Letmathe sowie beim Bürgerservice Hennen entgegengenommen (nur Antragsannahme!).

Wohngeld können Sie auch direkt online beantragen. Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten, nutzen Sie diesen Wohngeldrechner.

Achtung: Die Wohngeldstelle ist mittwochs geschlossen!