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"Ja und was machen Sie eigentlich so?"

Diese Frage bekommt eine Gleichstellungsbeauftragte sicher häufiger gestellt als eine Apothekerin, Chemielaborantin, Friseurin oder Gärtnerin. Die Frage ist auch nicht in einem Satz zu beantworten, denn die Arbeitsgebiete innerhalb der Verwaltung und erst recht außerhalb, also für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, sind vielfältig und nur zum Teil klar definiert.

Gleichstellung in der Stadtverwaltung

Innerhalb der Stadtverwaltung bildet das Landesgleichstellungsgesetz NRW die Grundlage, die Gleichstellung von Frauen und Männern voranzutreiben. Ziele sind unter anderem die Chancengleichheit bei der Besetzung von Führungspositionen und ein ausgeglichenes Verhältnis von weiblichen und männlichen Beschäftigten in allen Bereichen. Dabei entscheidet natürlich nicht allein das Geschlecht, sondern zuerst die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber.
Außerdem wirkt die Gleichstellungsstelle daran mit, Maßnahmen zu entwickeln, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer verbessern, weiblichen Führungsnachwuchs fördern oder die Gleichbehandlung von Männern und Frauen, Teilzeit- und Vollzeitkräften sicherstellen.

Gleichstellung in der Kommune

Auch außerhalb der Verwaltung ist der Auftrag der Gleichstellungsstelle, dazu beizutragen, den Artikel 3, Satz 2 des Grundgesetzes zu verwirklichen. Dort heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Doch das ist in vielen Bereichen noch keine Realität. Frauen sind in weitaus höherem Maße von Altersarmut betroffen, werden häufiger Opfer häuslicher Gewalt oder arbeiten in nicht existenzsichernden und ungeschützten Arbeitsverhältnissen.

In nahezu allen Lebensbereichen finden sich Strukturen, die auf die Situation von Frauen und Männern unterschiedliche Auswirkungen haben. Diese Strukturen aufzudecken und etwa durch Öffentlichkeitsarbeit, Fachtagungen und Fortbildungen für verschiedene Zielgruppen Impulse zur Veränderung zu geben, ist Aufgabe der Gleichstellungsstelle. Den "Gleichberechtigungs-Artikel" des Grundgesetzes mit Leben zu füllen heißt dabei: "Nicht für jeden und jede das Gleiche, sondern für alle das Richtige."

Netzwerkarbeit

Einzelkämpferinnen können da natürlich nicht so viel erreichen. Gut funktionierende Netzwerke sind deshalb wichtig. So arbeitet die Gleichstellungsstelle zum Beispiel mit der Iserlohner Frauen-Arbeitsgemeinschaft, dem Runder Tisch gegen häusliche Gewalt im MK und zahlreichen Institutionen und Gremien innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung zusammen. Durch die Mitwirkung am Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im MK und den Versammlungen der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsstellen kommt es regelmäßig zum Austausch unter Kolleginnen.

Beratung

Darüber hinaus bietet die Gleichstellungsstelle insbesondere Frauen und Mädchen persönliche Beratung an, etwa im Fall einer Trennung/Scheidung, in Fragen der beruflichen Entwicklung oder allgemein in Krisensituationen, die mit Diskriminierungs- oder Gewalterfahrungen in Zusammenhang stehen oder durch andere Umstände bedingt sind. Gegebenenfalls wird nach einer Erstberatung an spezialisierte Hilfeangebote oder Beratungsstellen weiter vermittelt.

Tipp

Wer mehr über die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten in NRW erfahren möchte, ist herzlich eingeladen den Podcast von Luisa Mess "Gleichstellung hinter den Kulissen" zu hören.

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Patricia da Cruz Santos

Gleichstellungsbeauftragte

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