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Ombudsstelle für Korruptionsprävention

Die Stadt Iserlohn hat seit dem 1. September 2010 eine Ombudsstelle für Korruptionsprävention eingerichtet. Als Vertrauensperson für diese Aufgabe konnte Richter a.D. Gert Buchholz gewonnen werden. Herr Buchholz übte dieses Amt bis Oktober 2015 aus. Sein Nachfolger ist der Iserlohner Rechtsanwalt Rainer Risse. Die Stadt Iserlohn schloss mit ihm eine Vereinbarung über die Tätigkeit als Ombudsmann (PDF) .

Rainer Risse übt diese Tätigkeit ehrenamtlich für die Stadt Iserlohn aus. Er wohnt in Iserlohn, ist Jahrgang 1955 und hat Rechtswissenschaften in Münster studiert. Sein Referendariat absolvierte er am Landgericht Dortmund. Seit dem Ende seiner Ausbildung im Jahre 1983 ist er als Rechtsanwalt, seit 1990 auch als Vereidigter Buchprüfer in Iserlohn tätig - überwiegend im Bereich des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts.

Rainer Risse ist telefonisch unter der Nummer 02371 / 13070 (Festnetz) oder mobil unter 0172 / 270 1741 sowie per E-Mail an ombudsstelle@iserlohn.de erreichbar.

Die Einrichtung der Ombudsstelle geht zurück auf einen Antrag der CDU-Fraktion aus April 2009 und ist Bestandteil der “Dienstanweisung Korruptionsprävention” der Stadtverwaltung. Damit wird auch der Umsetzung des in 2005 in Kraft getretenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes Rechnung getragen.

Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Dienstkräfte der Stadtverwaltung Iserlohn ihre Aufgaben nach Recht und Gesetz, also unparteiisch und gerecht, erfüllen.

Deshalb soll die Ombudsstelle als zentraler Ansatz zur Vorbeugung von Korruption Ansprechpartnerin für alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung sein. Genauso können sich Bürgerinnen und Bürger, Firmen, Vereine u. a. an die Ombudsstelle wenden, wenn sie den Verdacht von Korruption in einer Dienststelle der Stadtverwaltung haben. Der Ombudsmann soll vor allem beraten, aber auch Hinweisen nachgehen und erforderliche Maßnahmen einleiten. Auf Wunsch werden die Hinweise an die Ombudsstelle vertraulich behandelt.