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Wie werden Schöffinnen und Schöffen gewählt?

Die Stadt Iserlohn hat in dem Jahr vor Beginn der nächsten fünfjährigen Amtsperiode eine Vorschlagsliste aufzustellen, die vom Rat der Stadt Iserlohn mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden muss.

Für die Gewinnung der Kandidaten und somit für die Erstellung der Vorschlagsliste ist kein besonderes Verfahren vorgeschrieben. U. a. durch Zeitungsanzeigen werden Interessierte aufgefordert, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Den Interessierten wird vom Bereich Recht eine vorgefertigte Bewerbung zur Verfügung gestellt.

Die nächste Schöffenwahl wird im Jahr 2028 durchgeführt. Der Ratsbeschluss über die Vorschlagsliste wird im Sommer 2028 herbeigeführt; die beschlossene Vorschlagsliste ist danach eine Woche lang öffentlich auszulegen. Gegen die Vorschlagsliste kann jeder mit der Begründung Einspruch erheben, dass darin Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften oder nicht aufgenommen werden sollten. Über diesen Einspruch entscheidet nicht die Stadt Iserlohn, sondern der Schöffenwahlausschuss, der beim Amtsgericht Iserlohn zusammentritt.

Die Vorschlagsliste ist bis zum 15.08.2028 an das Amtsgericht Iserlohn weiterzuleiten. Die endgültige Entscheidung über die Berufung der Schöffen trifft der dortige Schöffenwahlausschuss, der aus der Vorschlagsliste die für das Amtsgericht Iserlohn und Landgericht Hagen notwendige Anzahl der Schöffen auswählt. Dabei ist die Zahl der Hauptschöffen so zu bemessen, dass voraussichtlich jeder zu nicht mehr als 12 ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird.

Neben den Hauptschöffen werden sogenannte Hilfsschöffen gewählt, die herangezogen werden, wenn Hauptschöffen z. B. wegen Krankheit an einer bestimmten Verhandlung nicht teilnehmen können. Die Hilfsschöffen werden nur von Fall zu Fall und dann auch häufig kurzfristig zu Sitzungen geladen.

Der nächste Schöffenwahlausschuss tritt im Herbst 2028 zusammen und führt dann die tatsächliche Wahl der Schöffen aus der Vorschlagsliste durch.

Die Schöffinnen und Schöffen, die dann vom Schöffenwahlausschuss gewählt werden, werden vom Amtsgericht Iserlohn benachrichtigt. Die in die Vorschlagsliste aufgenommenen Personen, die nicht gewählt wurden, werden von der Stadt Iserlohn informiert.