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Landtagswahl am 15. Mai 2022

Wählen als Grundrecht gehört zu den wichtigsten Rechten, die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben.

Was wird gewählt?
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen. Er ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landes NRW und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für vier Jahre gewählt werden.

Wer darf wählen?
Bei der Landtagswahl sind Sie wahlberechtigt und können wählen, wenn Sie Deutsche oder Deutscher im Sinne des Grundgesetzes sind und am Wahltag

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • mindestens seit dem 29. April 2022 Ihre Wohnung in NRW haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Grundsätzlich sind Sie immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Deutsche, die ihren Wohnsitz im Ausland oder nicht in NRW haben, sind nicht wahlberechtigt.

Wie wird gewählt?
Die Stimmabgabe ist am Wahltag im jeweils zuständigen Wahllokal oder bereits vorab per Briefwahl möglich.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 24. April 2022 versendet.

Wann wird gewählt?
Am Wahlsonntag, 15. Mai 2022, sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.