Wir suchen Wahlhelferinnen/Wahlhelfer für die Bundestagswahl am 23.02.2025 in Iserlohn.
Für jedes Wahllokal in Iserlohn muss ein Wahlvorstand gebildet werden, der sich aus Wahlvorstehenden und Vertretung, Schriftführung und Vertretung und Beisitzerinnen/Beisitzern zusammensetzt.
Sie kümmern sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal.
Die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer werden am Wahltag in der Zeit von 7.30 bis 18 Uhr in zwei Schichten eingesetzt.
Um 18 Uhr finden sich alle Wahlhelferinnen/Wahlhelfer im Wahllokal ein, um das Wahlergebnis auszuzählen.
Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt. Die Wahlvorstehenden und Ihre Vertretung erhalten 60 Euro.
Wahlhelferinnen/Wahlhelfer müssen zur Bundestagswahl 2025 wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten vor der Wahl (23.12.2024) ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.