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Wahlhelferinnen/Wahlhelfer-Einsatz bei der Europawahl am 09.06.2024

Für jedes Wahllokal in Iserlohn muss ein Wahlvorstand gebildet werden, der sich aus einer Wahlvorsteherin/einem Wahlvorsteher, einer Schriftführerin/einem Schriftführer, deren Stellvertreterinnen/dessen Stellvertretern, und Beisitzerinnen/Beisitzern zusammensetzt.

Die Wahlhelferinnen/Wahlhelfer arbeiten am Wahltag in der Zeit von 7.30 bis 18 Uhr in zwei Schichten. Sie kümmern sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal.

Um 18 Uhr finden sich alle Wahlhelferinnen/Wahlhelfer im Wahllokal ein, um das Wahlergebnis auszuzählen.

Den Mitgliedern der Wahlvorstände wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt. Die Wahlvorsteherinnen/Wahlvorsteher und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter erhalten 60 Euro.

Wahlhelferinnen/Wahlhelfer müssen zur Bundestagswahl 2021 wahlberechtigt sein. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten vor der Wahl (09.03.2024) ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Alle Wahlhelfer/innen werden nach Möglichkeit wohnungsnah eingesetzt.

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