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Sofortprogramm Innenstadt

Chancen auf RÄUME für Chancen

Die Stadt Iserlohn nimmt teil am „Sofortprogramm Innenstadt“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Hierüber werden rund 300.000 Euro zur Verfügung gestellt, um leerstehende Ladenlokale in den Zentren von Iserlohn und Letmathe neu zu beleben. Das Land fördert die städtische Zwischenvermietung solcher Gewerbeflächen mit einer Fläche von bis zu 300 m2 für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Grundlage ist die Kaltmiete aus dem letzten gültigen Vertragsverhältnis oder eine ortsübliche Vergleichsmiete, die die Stadt zu 70 % als vermittelnde Mieterin an einen Eigentümer zahlt und die Immobilie gleichzeitig für nur 20 % davon einem neuen Nutzer überlässt. Auf diese Weise können neue Ideen für die Stadtzentren mit geringem wirtschaftlichen Risiko ausprobiert werden und sich idealerweise danach zu einer Dauernutzung etablieren.

Neben Einzelhandel oder Handwerk sind kreative, kulturelle, gastronomische Nutzungen und soziale Projekte, landwirtschaftliche Direktvermarktungen, Bildungsangebote und Kinderbetreuung, bürgerschaftliche oder nachbarschaftliche Nutzungen, Start-Ups oder moderne, experimentelle Konzepte auch von Vereinen und Verbänden ausdrücklich denkbar und gewünscht.

Ab sofort können sich Interessierte Eigentümer und Nutzungsinteressenten bei den hier genannten Ansprechpartnern melden. Das Programm läuft bis Ende 2023. Eine limitierende Bewerbungsfrist innerhalb dieser Laufzeit besteht nicht.

Neu im Programm:

Umbau- und Renovierungspauschalen

Förderfähig sind die Ausgaben der Mieterinnen und Mieter oder Vermieterinnen und Vermieter für den Umbau oder die Herrichtung des betreffenden Ladenlokals zur Anpassung an die neue Nutzung. Gefördert wird die Gewährung von Umbaupauschalen in Höhe von jeweils 2.500 Euro pro Lokal für die nachfolgenden Gewerke. Die Pauschalen sind kombinierbar; maximal sind damit Umbaupauschalen in Höhe von 7.500 Euro pro Ladenlokal förderfähig:

  1. „Eingang und Fassade“ u. a. Außenwandbekleidung, Außentüren und -fenster oder barrierefreie Zugänge
  2. „Gebäudetechnik“ u. a. Sanitär- und Heizungstechnik oder Elektroinstallation
  3. „Innenausstattung“ u. a. Fußbodenbeläge oder Oberflächengestaltung von Wänden und Decken.

Voraussetzung ist die Vorlage von Rechnungen in mindestens doppelter Höhe. Anerkannt werden Rechnungen von Fachunternehmen. Auch reine Materialrechnungen können beim Einsatz von Eigenleistungen anerkannt werden.

Zusammenlegung von Ladenlokalen und Anbauten

Förderfähig sind im Falle der Ansiedlung von großflächigeren Einrichtungen des täglichen Bedarfs die Ausgaben der Eigentümerinnen und Eigentümer für die Schaffung ausreichend großer Verkaufsflächen zum Beispiel durch Zusammenlegung von Ladenlokalen oder Anbauten.

Zuwendungsfähig sind 50 % der Ausgaben für erforderliche bauliche Maßnahmen an den betreffenden Ladenlokalen in den einschlägigen Gewerken (zum Beispiel Rohbauarbeiten, Durch- und Abbrüche, Sanitär- und Heizungstechnik, Elektroinstallation, Türen-/Fensterbau, Bodenlegerarbeiten, Malerarbeiten, Trockenbau, Fassadenarbeiten) inklusive der für die Maßnahme entstehenden Planungsleistungen.

Die Höhe der Förderung je neu geschaffene Ladeneinheit beträgt maximal 200 Euro/m² (neuer) Verkaufsfläche. Die Summe aus Umbauförderung und Mietzahlung nach Nummer 3.1 B Buchstaben a und b darf eine Gesamtsumme von 200.000 Euro nicht überschreiten.

Beispielrechnung

Verkaufsfläche: 100 m²
Kaltmiete laut Altvertrag: € 10/m² (Gesamtmiete: € 1.000/Monat)
Anmietung durch die Stadt Iserlohn zu 70 %: € 700/Monat, Ertrag des Eigentümers
Untervermietung an neuen Nutzer zu 20 %: € 200/Monat, Kosten des Nutzers (zuzüglich direkt vereinbarte Betriebs-/Nebenkosten)

Das Förderprogramm umfasst die Übernahme der Mietkostendifferenz und wird von der Stadt Iserlohn getragen. Das subventionierte Vertragsverhältnis ist beschränkt und endet spätestens am 31.12.2023.

Rahmenbedingungen für Vermieter

  • Das Ladenlokal muss in den Fördergebieten von Iserlohn oder Letmathe liegen.
  • Die maximale Verkaufsfläche beträgt 300 m².
  • Grundlage zur Berechnung der Miete ist der letzte gültige Mietvertrag bzw. die ortsübliche Vergleichsmiete.
  • Angemietet werden barrierefreie, zur Fußgängerzone ausgerichtete Ladenlokale, Gastronomieobjekte und Büroräume in Erdgeschoss-Lagen.
  • Auch Antragsteller mit geschäftlichem Sitz in anderen Kommunen können von dieser Förderung profitieren, sofern sie Iserlohner Standorte in den Fördergebieten als weitere Niederlassung betreiben wollen.
  • Eine Förderung darf nicht zu Lasten des Besatzes der Innenstädte im Umland führen. Die Schaffung einer subventionierten Konkurrenz zu Iserlohner Gewerbetreibenden wird ebenfalls ausgeschlossen.
  • Die Förderung beinhaltet ein sofortiges Nutzungsgebot für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Eine weitere Untervermietung durch den geförderten Nutzer ist nicht möglich.

Nicht förderfähig sind

  • innerstädtische Standortverlagerungen, die im Ergebnis keine Leerstandsminderung erzielen,
  • Verlagerungen von Betriebsstandorten zwischen den Fördergebieten Iserlohn Innenstadt und Letmathe,
  • Vermietungen von eigenständigen Nebenflächen,
  • bestehende Mietvertragsverhältnisse,
  • Flächennutzungen durch überregionale Filialbetriebe und / oder Einzelhandelskonzerne,
  • „Pop-Up-Store-Ansätze“, mit limitierter Nutzungsdauer.

Alle Leerstände auf einen Blick

(Link führt ins Waldstadtpanorama)

Ansprechpartnerinnen

Unser Ziel

Städte gewinnen durch urbane Attraktivität und Aufenthaltsqualität. Hierzu ist es notwendig, den Zentren eine unverwechselbare Identität zu verleihen.

Die konsequente Unterstützung und Förderung lokaler Initiativen und kreativer Institutionen ist der entscheidende Faktor bei der Entwicklung und Ausprägung dieses Profils für eine langfristige und nachhaltige Belebung von Innenstädten.
Daher ruft die Stadt Iserlohn dazu auf, die Förderchance als „Testphase“ dafür zu nutzen, Konzepte zu erproben und mit phantasievoller Unterstützung zu verstetigen.