Beim Erwerb oder Renovierung des Gebäudes kann die Aufnahme eines Darlehens erforderlich werden. In diesem Fall verlangt das Kreditinstitut üblicherweise eine Sicherung im Grundbuch.
Auch für die Eintragung einer Grundschuld ist bei der Stadt Iserlohn die Zustimmung vorbehalten. Der Gesetzgeber hat bestimmt, dass einer Beleihung des Erbbaurechtes bis zu zwei Dritteln seines Wertes zugestimmt werden muss. Der Wert des Erbbaurechtes ergibt sich aus dem Zeitwert des aufstehenden Gebäudes und dem Wert, den das Recht an sich darstellt. Der Grundstückswert darf hier nicht hinzugerechnet werden, da das Grundstück nicht im Eigentum des Erbbauberechtigten steht.
Um zu ermitteln, ob eine Zustimmung erteilt werden kann, wird auf Grundlage der Wertermittlung des Kreditinstitutes und der rechtlichen Bewertungsrichtlinien jeder Fall überprüft. Üblicherweise wird einer Beleihung bis zu 80 % des Wertes zugestimmt.