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Ich möchte das Erbbaurecht (das Haus auf meinem Erbbaurechtsgrundstück) verkaufen.

Das Erbbaurecht kann verkauft oder vererbt werden. Bei einem Erbfall wird der Erbe ohne Einschränkungen neuer Erbbauberechtigter. Wenn es verkauft werden soll, ist dagegen meistens die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.

Die Stadt Iserlohn hat in ihren Verträgen eine Zustimmungsverpflichtung vereinbart. Es wird geprüft, ob der Erwerber den Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag (Zahlung des Erbbauzinses und vertragsgemäße Verwendung) nachkommen kann. Eine Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechtes wird nur im Ausnahmefall verweigert, in der Regel erfolgt diese.

Im Verkaufsfall wird der Notar diese bei der Stadt Iserlohn einholen. Es ist jedoch wünschenswert, wenn bereits im Vorfeld Kontakt aufgenommen wird. Dadurch können z. B. Fragen zum Erwerber, der geplanten Nutzung und einer eventuell notwendigen Beleihung des Grundstücks bereits in der Planungsphase geklärt werden.Dies ist wichtig wenn das Objekt vom Käufer durch eine Bank finanziert werden soll, weil für eine Beleihung ebenfalls eine Zustimmung erforderlich ist.

Ansprechpartner:

Gemarkung Iserlohn, Kesbern

Petra Erdmann

petra.erdmann@​iserlohn.de 02371/217-2413

Gemarkung Oestrich, Letmathe, Lössel

Katja Wiechotzek

katja.wiechotzek@​iserlohn.de 02371 217 2417

Gemarkung Hennen, Sümmern

Sandra Zutz

sandra.zutz@​iserlohn.de 02371/217-2414