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Ich möchte die Laufzeit des Erbbaurechtes verlängern

Die Laufzeit der Erbbaurechte ist für jeden Fall geregelt und im Grundbuch eingetragen. Bei Ablauf des Erbbaurechtes erlischt dieses, das Gebäude geht auf den Grundstückseigentümer über und das aufstehende Gebäude wird entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen entschädigt. Üblicherweise bei privatem Wohnen mit zwei Dritteln des Zeitwertes.

Die Laufzeit orientiert sich häufig an der Lebensdauer von Gebäuden. Bei Erbbaurechten für Wohnhäuser sind häufig Laufzeiten von 99 Jahren vereinbart, bei gewerblichen Erbbaurechten wesentlich kürzere Laufzeiten. Wer sein Gebäude länger nutzen möchte, weil er es bereits umfangreich modernisiert hat oder dieses beabsichtigt, sollte sich frühzeitig überlegen, ob eine Verlängerung sinnvoll ist. Dies ist insbesondere erforderlich, wenn Kreditinstitute eine solche Maßnahme finanzieren. Nach den derzeit geltenden Regelungen, sind die Banken gehalten, ein Darlehen auf ein Erbbaurecht nur zu vergeben, wenn die Laufzeit des Rechtes um mindestens 10 Jahre die geplante Laufzeit des Darlehens übersteigt. 

Für eine Verlängerung ist eine Änderung des Vertrages erforderlich, bei der auch die Vertragsbedingungen angepasst werden müssen. Aus diesem Grund, ist eine frühzeitige Vorsprache bei der Stadt Iserlohn erforderlich.

Ansprechpartner:

Gemarkung Iserlohn, Kesbern

Petra Erdmann

petra.erdmann@​iserlohn.de 02371/217-2413

Gemarkung Oestrich, Letmathe, Lössel

Katja Wiechotzek

katja.wiechotzek@​iserlohn.de 02371 217 2417

Gemarkung Hennen, Sümmern

Sandra Zutz

sandra.zutz@​iserlohn.de 02371/217-2414