Collage Stadtentwässerung

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Gewässerschutzbeauftragte

Städte, die wie Iserlohn zur Erfüllung ihrer Abwasserbeseitigungspflicht eine öffentliche Abwasseranlage betreiben, haben Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.

Aufgaben der Gewässerschutzbeauftragten (§ 65 Wasserhaushaltsgesetz)

Der Aufgabenbereich der Gewässerschutzbeauftragten umfasst u. a.:

  • die Beratung der Stadt Iserlohn und ihre Mitarbeiter in Angelegenheiten der öffentlichen Abwasserbeseitigung, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können
  • die Überwachung und Kontrolle, ob durch die Stadt beim Bau und Betrieb der öffentlichen Abwasseranlage Vorschriften, Auflagen und Bedingungen im Interesse des Gewässerschutzes eingehalten werden
  • die Erstellung eines Gewässerschutzberichtes zur Unterrichtung des Bürgermeisters

Gewässerschutzbeauftragte als Ansprechpartner

Die Gewässerschutzbeauftragten sind auf kommunaler Ebene die Ansprechpartner in allen Fragen des Gewässerschutzes.

Gewässerschutzbeauftragte:

Nicole Neuhoff

nicole.neuhoff@​iserlohn.de 02371/217-2752

Stellvertretender Gewässerschutzbeauftragter: