Collage Stadtentwässerung

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Entwässerungsgenehmigung

In § 16 ihrer Entwässerungssatzung bestimmt die Stadt Iserlohn, dass Anschlüsse an das öffentliche Kanalnetz der Genehmigung bedürfen.

Der Antrag auf Erteilung einer Entwässerungsgenehmigung muss die zur Beurteilung der Grundstücksentwässerung notwendigen Unterlagen enthalten. Die sind insbesondere:

  • die Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage mit Angabe der Größe und Befestigungsart sowie die Entwässerungsform der versiegelten Flächen

  • ein amtlicher Lageplan des anzuschließenden Grundstücks im Maßstab nicht kleiner als 1:500

    anzugeben sind:
    - der Name des Bauherrn und des Anschlussberechtigten und, falls davon abweichend, des Grundstückseigentümers
    - Eigentumsgrenzen
    - die Lage des Kanals oder anderer Bestandteile der öffentlichen Abwasseranlage und die Führung des vorhandenen und geplanten Kanalanschlusses und der Abwasserleitungen außerhalb der Gebäude mit Schächten und Abscheidern
    - die Lage der vorhandenen und geplanten Brunnen
    - die Lage der vorhandenen und geplanten abflusslosen Gruben und Anlagen für die Versickerung von Niederschlagswasser 
    - Bäume in der Nähe des Kanalanschlusses

  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100. In die Grundrisse und Schnitte der Bauzeichung sind in schematischer Darstellung insbesondere einzutragen:

    - die Lage, die Querschnitte und das Gefälle der Grund-, Fall- und sonstigen Abwasserleitungen
    - die Höhen der Grundleitungen im Verhältnis zu öffentlichen Straßenflächen und zur Einleitung in die öffentliche Abwasseranlage
    - die Inspektions- und Einsteigeschächte, Abscheider, Rückstausicherungen, Hebeanlagen
    - die Höhenlage der tiefsten zu entwässernden Stelle und der nicht überbauten Grundstücksfläche
    - die vorgesehenen Werkstoffe und Baustoffe

  • Insbesondere Bauzeichnungen zur Darstellung von Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser und sonstigen Abwasserbehandlungsanlagen

Sämtliche Antragsunterlagen sind vom Anschlussberechtigten und dem Planverfasser zu unterschreiben. Die Zeichnungen sind der DIN 1986, DIN EN 752 und DIN EN 1056 und der Verordnung Bautechnische Prüfungen gemäß abzufassen. Die Stadt ist berechtigt Ergänzungen zu verlangen.

Bitte benutzen Sie für den Antrag folgenden Vordruck: Entwässerungsantrag (PDF-Dokument)

Ihre Ansprechpartner

für häusliches Abwasser

Sascha Paul

sascha.paul@​iserlohn.de 02371/217-2730

für gewerbliches Abwasser