Der Rat der Stadt Iserlohn hat sich in seiner Sitzung am 19. März 2019 mit dem Thema „Entwicklung des Schillerplatz-Areals: Ausgangssituation, Ziele und weiteres Vorgehen“ befasst. Auf der Grundlage einer ausführlichen Drucksache der Verwaltung und nach langer Diskussion hat er schließlich mit großer Mehrheit folgenden Beschluss gefasst:
„1. Der Rat der Stadt beschließt die grundsätzlichen städtebaulichen und verkehrlichen Ziele für das Schillerplatz-Areal lt. Abschnitt 1.2 und Abschnitt 3 dieser Drucksache.
2. Der Rat der Stadt befürwortet die mehrstufige Herangehensweise in fünf Bauphasen lt. Abschnitt 5.4 dieser Drucksache. Über die Auslobung eines Investorenwettbewerbs insbesondere für die fünfte Bauphase wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
3. Der Rat der Stadt Iserlohn beauftragt die Verwaltung, die Übertragung der Aufgabe der Projektvorbereitung, Planung und Realisierung auf die Schillerplatz GmbH zu prüfen. Diese Prüfung soll die kommunal-, steuer- sowie beteiligungs- und beihilferechtlichen Aspekte berücksichtigen. Die zuständigen Fachausschüsse und der Rat sind über die Prüfungsergebnisse zu informieren.“
Nachfolgend finden Sie die im Beschluss genannten Abschnitte aus der Drucksache:
Zu Punkt 1. des Beschlusses: Abschnitt 1.2 „Übergeordnete Zielsetzung“
Übergeordnetes Ziel des Projektes ist es, eine städtebauliche Gesamtkonzeption für das Schillerplatz-Areal zu finden, die insbesondere mit Blick auf Architektur, Städtebau, Stadtgestaltung, Baukultur, Freiraum und Nutzungsstruktur der zukünftig rahmengebenden Gebäude sowie einer verbesserten verkehrlichen Erschließung die Attraktivität des Schillerplatz-Areals nachhaltig erhöht.
Zusammen mit einer hochwertigen Platzgestaltung soll so insgesamt eine neue Aufenthaltsqualität mit Bezug zu Gastronomie oder innerstädtischen Veranstaltungen entstehen. Es soll sich mittelfristig eine gesunde Nutzungsstruktur am Schillerplatz und in den angrenzenden Bereichen der Innenstadt entwickeln.
Dabei soll am Schillerplatz eine Abrundung der Iserlohner Einzelhandelsflächen vorgesehen werden. Ein großes Einkaufscenter würde den in Nachbarstädten zu beobachtenden Effekt herbeiführen, dass der innerstädtische Einzelhandel nahezu vollständig in diesem Center stattfinden und damit eine Verödung der Rest-Innenstadt verursacht werden würde.
Gleichzeitig ist diese Komplettierung nur in einer Größe vorstellbar, die es versteht, durch Fläche und Form neben dem konkret abgegrenzten Bereich des Schillerplatzes auch die Stadt in Gänze aufzuwerten. Es soll daher eine Lösung gefunden werden, welche groß genug ist, positive Impulse setzen zu können, allerdings gleichzeitig nicht das austarierte Gefüge der restlichen Innenstadt sprengt (siehe Gutachten CIMA – max Vk: 14.000 m²).
Zu Punkt 1. des Beschlusses: Abschnitt 3 „Abgeleitete Ziele / Handlungsempfehlungen“
3.1 Schillerplatz
3.2 Warenhaus
3.3 Schillerplatz-Brücke
3.4 Verkehr und Erschließung
Zu den Hauptzielen im Anforderungsprofil Verkehr zählen:
3.5 Ziele für den Einzelhandel
Zu Punkt 2. des Beschlusses:5.4 Empfehlungen für eine gesamtplanerische Vorplanung
Ein möglicher Lösungsansatz besteht darin, eine gesamtheitliche Vorplanung zu erstellen und das Projekt in mehrere Bauabschnitte zu gliedern. Dadurch soll die Komplexität des Projektes auf überschaubare Dimensionen begrenzt werden. Das Warenhaus soll als letzter Baustein realisiert werden, nachdem die Garagen- und Stellplatzproblematik entschärft ist, weitere Erfahrungen mit dem Baugrund aus einem ersten Bauabschnitt vorliegen und die Kündigungsoption von Karstadt zum 30.06.2021 verstrichen und kein Risiko mehr darstellt.
Je einfacher sich ein Projekt für einen Investor darstellt, desto erfolgversprechender ist ein Investorenwettbewerb. Er könnte für eine fünfte und letzte Bauphase mit deutlich größeren Chancen auf verlässliche Angebote als zum jetzigen Zeitpunkt ausgelobt werden:
1. Bauphase: Neugestaltung des Teilgrundstücks „blauer Karstadt-Anbau“. Ein nahe liegendes Ziel wäre es, auf diesem Teilgrundstück Ersatzstellplätze für die abgängige Garage unter dem Schillerplatz zu errichten, soweit sie nicht in einer neuen Garage unter dem Schillerplatz angeordnet werden können.
2. Bauphase: Abriss der Schillerplatz-Brücke.
3. Bauphase: Abriss und Neubau der Garage (vsl. mit weniger Geschossen und Stellplätzen als derzeit vorhanden). Herstellung des Garagendeckels auf abgesenktem Niveau. Provisorische Herstellung der Oberfläche des Schillerplatzes. Provisorische Anbindung von Karstadt an den Schillerplatz in neuer Höhenlage.
4. Bauphase: Neubau der Schillerplatz-Brücke.
5. Bauphase: Ggf. Auslobung eines Investorenwettbewerbs. Je nach Ausgang
- tlw. Unterbringung von Karstadt in provisorischen Verkaufsräumen auf dem Schillerplatzmit abschnittsweisem Rück- und Neubau des Warenhauses
oder
- Verzicht auf Abriss des Warenhauses. Sanierung des Warenhauses. Errichtung eines Vorbaus am Warenhaus zum Ausgleich des Höhenunterschiedes zum Schillerplatz.
Diese Empfehlung wäre durch die Schillerplatz GmbH hinsichtlich ihrer Machbarkeit noch näher zu untersuchen und mit Karstadt abzustimmen.