Der Rat der Stadt Iserlohn hat sich in seiner Sitzung am 30. Oktober 2019 mit dem Thema Rathaus I / Schillerplatz beschäftigt. Die Verwaltung hatte dafür eine umfangreiche Drucksache vorgelegt.
Hintergrund
Nachdem der Rat der Stadt zu Beginn des Jahres zunächst beschlossen hatte, eine Sanierung des Rathauses I nicht im Rahmen der Entwicklung des Schillerplatz-Areals zu verfolgen, ist der Brandschutz neu untersucht worden.
Seit 1972 haben sich bauliche Änderungen und abweichende Nutzungen ergeben. 2011 bezog sich das Brandschutzgutachten hauptsächlich auf das Rathaus I als Versammlungsstätte. 2015 wurde das Gebäude vom Büro Assmann eingehend untersucht sowie Sanierungs- und Neubauszenarien entwickelt und bewertet. Zwischenzeitlich ist das Gebäude zudem unter Denkmalschutz gestellt worden. Seit Anfang dieses Jahres liegt ein Baugrundgutachten für den Schillerplatz vor, das kritische Rückschlüsse auch auf das Rathausgrundstück zulässt.
Weitere Untersuchungen im Rahmen der Neugestaltung des Schillerplatz-Areals haben ergeben, dass die Schillerplatzbrücke über den Theodor-Heuss-Ring baulich nicht mehr haltbar ist. Mit dem Abriss der Brücke ergeben sich völlig neue Voraussetzungen zur weiteren Planung. Auch ist zu berücksichtigen, dass sich zwischenzeitlich gesetzliche Anforderungen verändert haben. Bei der weiteren Verwendung des Gebäudes sind erhebliche Belange der geänderten Rechtsvorschriften zu beachten. Ein erster Schritt, aufbauend auf den aktuellen Erkenntnissen, war die Räumung der Etagen 5 und 6, da hier ein zweiter Rettungsweg auch nicht mit den Hilfsmitteln der Feuerwehr hergestellt werden konnte.
Aufgrund der befürchteten Auswirkungen der vorhandenen brandschutztechnischen Mängel im Rathaus I wurde parallel ein neues Brandschutzkonzept in Auftrag gegeben. Dabei wurde ein Soll-Ist-Abgleich zwischen der Baugenehmigung aus dem Jahr 1972, dem ursprünglichen Bauzustand des Gebäudes und den danach erfolgten baulichen Veränderungen erstellt. Das Ergebnis des Abgleichs zwischen dem 1972 genehmigten sowie dem tatsächlich errichteten und betriebenen Gebäude ist ernüchternd. Es gibt zahlreiche, nicht dokumentierte Abweichungen zur Baugenehmigung; ob diese in dieser Form schon 1972 nicht hätten erfolgen dürfen, bedarf noch der weiteren Untersuchung. Im Ergebnis ist jedoch festzuhalten, dass die Abweichungen so gravierend sind, dass ein langfristiger Weiterbetrieb des Rathauses I in dieser Form höchstwahrscheinlich nicht möglich ist. Der bisher unterstellte Bestandsschutz des Gebäudes ist grundsätzlich nicht gegeben.
Es wurden daraufhin bereits eine Reihe von Sofortmaßnahmen wie z.B. die Teilräumung der 4. Etage und die Einweisung von Evakuierungshelfernergriffen. Weiterhin werden derzeit weitere Sofortmaßnahmen umgesetzt bzw. vorbereitet. Ziel dieser Maßnahmen ist jedoch lediglich eine Verlängerung der Zeitspanne bis zu einer zumindest teilweisen Räumung des Gebäudes. Parallel hierzu hat das Kommunale Immobilien Management bereits Planungen aufgenommen, das Gebäude der ehemaligen Realschule Bömberg für eine Büronutzung umzubauen, so dass im nächsten Jahr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vermutlich ihre Büros räumen müssen, dort eine neue Unterkunft finden können. Andere Überlegungen zielen darauf ab, das Jugendamt im Hansahaus unterzubringen.
Folgende Beschlüsse wurde gefasst:
Die Drucksache DS9 / 3276 finden Sie hier...