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Leistungsberechtigte nach SGB XII und AsylbLG

Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, die in Not geratene Menschen unter bestimmten Voraussetzungen nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XII) in Anspruch nehmen können. Es ist seit dem 01.01.2005 in Kraft. Es gibt verschiedene Hilfearten. Hier werden die Hilfen zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4 SGB XII betrachtet. Leistungsberechtigt sind nicht erwerbsfähige Personen und Personen im Rentenalter, die ihren Lebensunterhalt  nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten können, sowie Angehörige, die von diesem Personenkreis versorgt werden.

Die Statistikstelle erhält jährlich von der Abteilung Grundsicherung Daten über diesen Personenkreis, die der kleinräumigen Gliederung zugeordnet sind.Es werden Angaben zum Alter, Geschlecht und zur Nationalität  jeweils zum Stichtag 31.12. zur Verfügung gestellt.

Außerdem stellt die Abteilung Grundsicherung Daten über alle Personen, die Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen bereit.

Zahlen für die Stadt Iserlohn werden jeweils im zweiten Quartalsbericht eines Jahres veröffentlicht.

 

Ihre Ansprechpartner sind:

Benjamin Rödiger

benjamin.roediger@​iserlohn.de 02371/217-2447 Statistikstelle Adresse | Details

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