Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungs- und Wohnungszahl notwendig. Dafür findet in allen europäischen Staaten alle zehn Jahre ein Zensus statt. Beim Zensus besteht Auskunftspflicht. Diese ist im Zensusgesetz geregelt. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt ausschließlich zusammengefasst und damit anonym, ein Rückschluss auf Einzelpersonen ist damit ausgeschlossen.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Zensus von 2021 auf das Jahr 2022 verschoben.
Auf Basis der Zensusergebnisse werden die amtlichen Einwohnerzahlen der Städte und Gemeinden ermittelt, daneben Daten zur Demografie, zur Wohnsituation, zur Haushaltszusammensetzung, zum Bildungsgrad usw.
Die erhobenen Daten beziehen sich auf den Stand 15. Mai 2022. Der Zeitraum der Erhebung ist deshalb vom 15. Mai 2022 bis Ende Juli 2022