In Iserlohn sind derzeit rund 260 Baudenkmäler, neun Bodendenkmäler und zwei bewegliches Denkmal in die Denkmalliste eingetragen. Die Denkmalliste wird fortlaufend um neue Objekte erweitert.
Die Arbeit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Iserlohn lässt sich in zwei Bereiche einteilen: Denkmalpflege und Denkmalschutz.
Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler dauerhaft erhalten und nicht beschädigt, verfälscht oder zerstört werden.
Maßnahmen, die zur Erhaltung und Unterhaltung von Kulturdenkmälern notwendig sind, z.B. Sanierungsmaßnahmen, bezeichnet man als Denkmalpflege.
Die Untere Denkmalbehörde stellt sicher, dass die Iserlohner Denkmäler erhalten und sinnvoll genutzt werden. Hierbei steht sie den Denkmaleigentümern in Fragen rund um ihr Denkmal beratend zur Seite.
Grundlage für die Arbeit der Unteren Denkmalbehörde ist das Nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung.