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Beitragsrechner Kita

Hier können Sie unverbindlich den monatlichen Beitrag für Ihr Kind auf Basis Ihres Bruttojahreseinkommens berechnen.
In den beiden Tabellen sehen Sie die errechneten Beiträge für das aktuelle und nächste Beitragsjahr, immer jeweils von August bis Juli.
Je nachdem, welche der Gruppenformen oder die Kindertagespflege gewählt wird, in Verbindung mit der verfügbaren Anzahl an Stunden pro Woche, ergibt sich ein unterschiedlich hoher monatlicher Beitrag.

Für die Ermittlung des Elterneinkommens ist unter Anderem zu beachten, dass
 

  • bei den positiven Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit Werbungskosten in der vom Finanzamt anerkannten Höhe bzw. die Werbungskostenpauschale in der jeweils gültigen Höhe abgezogen werden.
     
  • bei Einkommensbezieher/Einkommensbezieherin mit Altersversorgungsansprüchen ohne eigene Beiträge (Beamter/Beamtin, Richter/Richterin, Berufssoldat/Berufssoldatin, Geistlicher/Geistliche, Mandatsträger/Mandatsträgerin), dem Bruttoeinkommen nach Abzug der Werbungskosten ein Betrag in Höhe von 10 % hinzuzurechnen ist.
     
  • ab dem 3. Kind und jedem weiteren Kind ein Kinderfreibetrag abgezogen wird.
     

Darüber hinaus ergeben sich weitere Erläuterungen zur Ermittlung des Elterneinkommens aus der Satzung über die Elternbeiträge.

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