Sportstätten

Die Stadt Iserlohn vermietet folgende Kunstrasenplätze für private Zwecke:

  • Sportplatz Hennen
  • Sportplatz Grüne
  • Sportplatz Kalthof
  • Sportplatz Sümmern
  • Sportplatz Dröschede
  • Sportplatz Letmathe
  • Sportplatz Oestrich

Möchten Sie einen Kindergeburtstag mit einem Fußball-Turnier organisieren oder ein Freundschaftsspiel Ihrer Betriebssportgruppe veranstalten? Dies und mehr ist möglich. Sie können die städtischen Kunstrasenplätze ganz einfach anmieten. Sprechen Sie uns an!

Reservierung und Belegung von Sportstätten

Es ist leider vermehrt in den vergangenen Monaten vorgekommen, dass reservierte Termine für die Sportstätten nicht abgesagt wurden, obwohl eine Nutzung der Sportstätte nicht erfolgte. Da dies leider Kapazitäten bindet, möchten wir Sie auf einige Änderungen bezüglich der Buchung und Nutzung unserer Sportstätten hinweisen:

Bitte reichen Sie Anträge für die Nutzung der Sportstätten mindestens vier Wochen vor dem Termin schriftlich (per Mail) bei uns ein. Anträge mit einer kürzeren Vorlaufzeit können nur in Ausnahmefällen genehmigt werden.

Ihr Antrag sollte folgendes beinhalten:

  • Kontaktdaten des Veranstalters / Nutzers
  • Datum und Zeit (genaue Angabe des Veranstaltungszeitraums inklusive der Auf- und Abbauzeit und eine Angabe, wann ein Hallen- / Platzwart benötigt wird)
  • Veranstaltungsgrund (z.B. Hallenturnier, Meisterschaftsspiel o.ä.)

Spätestens zwei Wochen vor dem Termin benötigen wir eine schriftliche Rückmeldung (per Mail), ob der Termin wie geplant stattfindet oder ob es noch Änderungen gibt. Eine Rückmeldung an den Hallenwart reicht nicht aus.

Sofern nach Ablauf der Frist keine Rückmeldung vorliegt, wird der Termin automatisch storniert und eine Nutzung der Sportstätte kann nicht mehr erfolgen. Darüber hinaus werden dem Veranstalter 100,00 Euro in Rechnung gestellt. In Ausnahmefällen kann auf die Gebühr verzichtet werden, bspw. bei kurzfristiger Spielabsage durch die Gastmannschaft.

Diese Regelung gilt ab dem 01. September 2025, Veranstaltungen bis zum 14. September 2025 sind hiervon ausgenommen.

Ihr Ansprechpartner ist: