Schweinsberg
Frau
Gries
Frau
Burghardt
Dahm
Herr
Dittrich
Erkartal
Herr
Fiorito
Herr
Flegler
Frau
Herden
Frau
Hirt
Frau
Marino
Frau
Michou
Frau
Naujokat
Frau
Nicko
Pruß
Frau
Reitmajer
Schäfer
Schildheuer
Frau
Steinhoff
Frau
Westebbe
Frau
Vohrmann
Bedürftige Familien, die keinen Anspruch auf Leistungen des Bildung- und Teilhabepakets haben. Diesen haben Familien, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG oder Wohngeld sowie Kinderzuschlag beziehen.
Als Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien gelten
Informationen erhalten Sie unter anderem in Ihrer Kindertageseinrichtung bzw. Schule.
Sie können sich auch direkt an die Stadt Iserlohn, Abteilung Finanzielle Hilfen wenden.
Die Antragsbearbeitung erfolgt in jedem Fall durch die Stadt und eine Auszahlung erfolgt an die entsprechende Einrichtung (Schule, Kita etc).