Das Baulastverzeichnis enthält wichtige Informationen über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten. Diese Auskünfte sind entscheidend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Bauvorhabens zu klären und mögliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen.
Folgende Personen können Einsicht nehmen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, um in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen zu können. Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Bevollmächtigte, sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure haben grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Die Berechtigung ist auf Verlangen der Behörde nachzuweisen.
Antragstellung
Die Beantragung der Auskunft ist online über das Serviceportal möglich.
Hier geht es zum Online-Dienst
Alternativ ist eine Beantragung auch per E-Mail an baulastenauskunft(at)iserlohn.de oder auf dem Postweg möglich. Damit Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden kann, ist die Angabe der aktuellen Katasterangaben, der Straße und der Hausnummer und einer eventuellen Vollmacht erforderlich.
Sollten Sie Rückfragen zu Ihren bereits gestellten Anträgen haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf unter der Rufnummer 02371 / 217-2934.
Sie erhalten in Verbindung mit der Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist durch Banküberweisung zu begleichen.
Das Baulastverzeichnis enthält wichtige Informationen über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten. Diese Auskünfte sind entscheidend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Bauvorhabens zu klären und mögliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen.
Folgende Personen können Einsicht nehmen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, um in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen zu können. Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Bevollmächtigte, sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure haben grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Die Berechtigung ist auf Verlangen der Behörde nachzuweisen.
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Alternativ ist eine Beantragung auch per E-Mail an baulastenauskunft(at)iserlohn.de oder auf dem Postweg möglich. Damit Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden kann, ist die Angabe der aktuellen Katasterangaben, der Straße und der Hausnummer und einer eventuellen Vollmacht erforderlich.
Sollten Sie Rückfragen zu Ihren bereits gestellten Anträgen haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf unter der Rufnummer 02371 / 217-2934.
Sie erhalten in Verbindung mit der Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einen Gebührenbescheid. Die Gebühr ist durch Banküberweisung zu begleichen.
Das Baulastverzeichnis enthält wichtige Informationen über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten. Diese Auskünfte sind entscheidend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Bauvorhabens zu klären und mögliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen.
Folgende Personen können Einsicht nehmen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, um in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen zu können. Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Bevollmächtigte, sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure haben grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Die Berechtigung ist auf Verlangen der Behörde nachzuweisen.
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Turloff
Das Baulastverzeichnis enthält wichtige Informationen über öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die auf einem Grundstück lasten. Diese Auskünfte sind entscheidend, um die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Bauvorhabens zu klären und mögliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen.
Folgende Personen können Einsicht nehmen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, um in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen zu können. Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Bevollmächtigte, sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure haben grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Die Berechtigung ist auf Verlangen der Behörde nachzuweisen.
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