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Bauaktenarchiv
Die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege besitzt zu fast allen Gebäuden, die rechtmäßig errichtet worden sind, zum Teil sehr umfangreiche Unterlagen. Hierzu gehören u.a. Bauvorlagen wie Grundrisse und Schnitte, vielfach aber auch statische Berechnungen. Viele Akten sind bereits digitalisiert, einige Liegenschaften werden noch als Papierakten in einem externen Lager vorgehalten und müssen bestellt werden. Sollte die Akte digital vorliegen, wird ein Download-Link zur Verfügung gestellt, hinter dem die entsprechende Akte als PDF hinterlegt ist. Die Einsicht in Archivakten ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Folgende Personen können Einsicht nehmen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, um Einsicht in die Hausakte nehmen zu können. Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Bevollmächtigte, sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure haben grundsätzlich ein berechtigtes Interesse. Die Berechtigung ist auf Verlangen der Behörde nachzuweisen.
Antragstellung
Die Beantragung einer Einsicht in die Bauakte kann online über das Serviceportal beantragt werden.
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Alternativ ist die Beantragung auch per E-Mail an bauakteneinsicht@iserlohn.de oder auf dem Postweg an die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege möglich. Damit Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden kann, ist die Angabe des Objektes, der Straße und der Hausnummer und einer eventuellen Vollmacht erforderlich.
Sollten Sie Rückfragen zu Ihren bereits gestellten Anträgen haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf unter der Rufnummer 02371 / 217-2513.
Die Einsichtnahme in Bauakten ist gebührenpflichtig. Die einzelnen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Iserlohn.
Die Einsichtnahme richtet sich nach dem allgemeinen Verwaltungsrecht, der Rechtsprechung und nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land NRW (IFG NRW).
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