Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz

Eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz ist erforderlich für Lautsprecherdurchsagen, Musikdarbietungen in der Öffentlichkeit, Werbeankündigungen über Megafone oder für Stadtfeste.

Kontakt

Stadthaus Zentrum
Vinckestraße 10
58636 Iserlohn

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.00 Uhr

Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!