Bauanträge

Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, eine Baugenehmigung erforderlich. Dazu ist ein Bauantrag bei der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege der Stadt Iserlohn zu stellen.

Welches Bauantragsverfahren notwendig ist, erfahren Sie hier:

  • Auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen zu den unterschiedlichen Verfahren.
     
  • Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege der Stadt Iserlohn
    Die jeweiligen Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.
     
  • Entwurfsverfasser (Architekten, Bauingenieure...)
    Informationen über den Bauantrag erteilt Ihnen auch Ihr Entwurfsverfasser.
  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Für die Anfertigung der Bauanträge ist der Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur ) in der Regel zuständig, wenn es im Gesetz nicht anders geregelt ist.

Kontakt

Bauanträge - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn

Bauanträge - Bezirk: Hennen, Sümmern

Stadthaus Bömberg
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Bauanträge - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern

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