Bohr
Stellv. Abteilungsleitung
Hollitzer
Hormann
Sand
Shivan-Kheder
Steinke
Wehner
Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden, die der Gebäudeklassen 4 und 5 entsprechen ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unterscheidet hier zwischen dem einfachen und normalen Genehmigungsverfahren.
Davon ausgenommen sind genehmigungsfreie - und freigestellte Vorhaben.
Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie bei folgenden Stellen erfahren:
Formblätter zur Beantragung Ihres Vorhabens finden Sie unter "Bauanträge"...
Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636
Iserlohn
Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636
Iserlohn
Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636
Iserlohn
Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636
Iserlohn
Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636
Iserlohn
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Bömbergring 37
58636
Iserlohn
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Bömbergring 37
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