Baugenehmigung

Für die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden, die der Gebäudeklassen 4 und 5 entsprechen ist eine Baugenehmigung erforderlich.
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unterscheidet hier zwischen dem einfachen und normalen Genehmigungsverfahren.
Davon ausgenommen sind genehmigungsfreie - und freigestellte Vorhaben.

Ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, können Sie bei folgenden Stellen erfahren:

  • Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege der Stadt Iserlohn
    Die jeweiligen Ansprechpartner helfen Ihnen gerne weiter.
     
  • Entwurfsverfasser: (Architekten, Bauingenieure...)
    Informationen über die Baugenehmigung erteilt Ihnen auch Ihr Entwurfsverfasser. Adressen erhalten Sie aus dem Internet.

Formblätter zur Beantragung Ihres Vorhabens finden Sie unter "Bauanträge"...

  • Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)
  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

Kontakt

Baugenehmigung - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn

Baugenehmigung - Bezirk: Hennen, Sümmern

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn

Baugenehmigung - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn

Baugenehmigung - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern

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Baugenehmigung - Bezirk: Letmathe, Oestrich, Lössel

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Baugenehmigung - Bezirk: Iserlohn (Zentrum), Kesbern

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