Beglaubigungen

  • Beglaubigungen
  • Unterschriftsbeglaubigungen (sofern nicht notariell erforderlich - z. B. bei Grundstücks- oder Testamentangelegenheiten)

Bitte beachten Sie:

  • Geburts-, Abstammungs-, Heirats- und Sterbeurkunden, die von deutschen Standesämtern ausgestellt wurden, dürfen nicht von der Meldebehörde beglaubigt werden.
    Die entsprechenden Personenstandsurkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das die Geburt, den Sterbefall oder die Eheschließung beurkundet hat.
  • Beglaubigungen für Rentenzwecke nimmt die Sozialversicherungsabteilung vor.

Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim <link buergerservice-politik buergerservice external-link-new-window Öffnet>Bürgerservice Letmathe und beim <link buergerservice-politik buergerservice external-link-new-window Öffnet>Bürgerservice Hennen angeboten.

Unterschriftsbeglaubigung1,50 €
Beglaubigung DIN A4 Seite1,50 €
Beglaubigung DIN A3 Seite2,50 €

 Die Gebühren sind in bar oder per ec-Karte zu entrichten.

Bei der Beglaubigung von Fotokopien ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Jeweils das Original und die zu beglaubigende Kopie

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mehrere Beglaubigungen nicht sofort bearbeitet werden können.

Zur Beglaubigung einer Unterschrift ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliches Erscheinen zwingend notwendig
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schriftstück, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll (Die Leistung der Unterschrift erfolgt erst hier im Rathaus.)

Kontakt

Bürgerservice Stadtmitte
Theodor-Heuss-Ring 31
58636 Iserlohn