Blindengeld / Hilfe für hochgradig sehschwache und gehörlose Menschen

Anträge auf Blindengeld, Hilfe für hochgradig sehschwache und gehörlose Menschen können bei der Stadt Iserlohn gestellt werden.

Die Anträge werden geprüft und an die zuständige Stelle, den Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster, weitergeleitet.

 

Weitere Informationen zu Leistungen für blinde und sehbehinderte Menschen erhalten Sie auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Leistungen für blinde und sehbehinderte Menschen

Über Leistungen für gehörlose Menschen wird auf der Internetseite des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Leistungen für gehörlose Menschen informiert.

Sehschwache
Gehörlose
Hilfe für Gehörlose
Hilfe für hochgradig Sehschwache

Kontakt

Rathaus II
Raum: 031
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße)
58636 Iserlohn

Rathaus II
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