Abfallbeseitigungsgebühren / Abfallbehälteranforderung

Für die Entsorgung von Restabfall wird den Grundstückseigentümern eine Abfallbeseitigungsgebühr berechnet.

Die Gebühr richtet sich nach Anzahl und Größe der auf dem Grundstück aufgestellten Restabfallbehälter.

Behälteranforderungen sind schriftlich vom Grundstückseigentümer / Verwalter an die Stadt Iserlohn zu richten.

Das Regelvolumen beträgt bei Wohngrundstücken 20 l wöchentlich für jede auf dem Grundstück wohnende Person (1. oder 2. Wohnsitz). Fällt weniger Abfall an, kann auf ausführlich begründeten Antrag ein geringeres Volumen aufgestellt werden, wobei aber 10 l je Person und Woche nicht unterschritten werden dürfen.

Bei gewerblichen oder gemischt genutzten Grundstücken ist das benötigte Volumen für Restabfall aus dem Gewerbebetrieb ebenfalls anzufordern - auch dieser unterliegt dem Anschluss- und Benutzungszwang.

Änderungen des Restmüllvolumens sind im Laufe des Jahres auf schriftlichen Antrag möglich, allerdings nur einmal im Quartal. Ist der Antrag begründet, wird der Austausch der Gefäße veranlasst und die Gebühr zum Beginn des folgenden Quartals angepasst.

Für "Ein-Personen-Grundstücke" wird die Gebühr des 60-l-Behälters auf Antrag ermäßigt, wenn das Grundstück während des abgelaufenen Jahres nur von einer Person bewohnt wurde. Neuanträge sind bis zum 31. März des Folgejahres zu stellen.

Die "Gelbe Wertstofftonne" wird auf schriftliche Anforderung kostenlos zur Verfügung gestellt. Bemessungsgrundlage für das maximale Volumen ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen, wobei je Person 40 l gerechnet werden - das entspricht einem üblichen 240 l Behälter für 6 Personen. Mehrbedarf ist schriftlich zu begründen.

Jahresgebühr 2025

BehältergrößeJahresgebühr
60 l     156,00 € 
80 l     207,00 €  
120 l     309,00 €  
240 l     616,00 €  
360 l     926,00 €  
770 l  3.985,00 €
1.100 l  5.648,00 €  
2.500 l 12.853,00 €  
5.000 l25.645,00 €  

Der 60-l-Behälter für "Ein-Personen-Grundstücke" kostet 105,06 €. 

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Mülltonnen und Müllgebühren
Anforderung von Mülltonnen

Kontakt

Abfallbeseitigungsgebühren - Letmathe / Lössel

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