Alle Kinder essen mit - Härtefallfond des Landes NRW

Was wird gefördert?

  • Kosten für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertagesstätte oder Kindertagespflege (max. 90,00 € pro Monat)
  • Kosten für mehrtägige Klassenfahrten (max. 150,00 €)

Wer kann Leistungen aus dem Härtefall erhalten?

Bedürftige Familien, die keinen Anspruch auf Leistungen des Bildung- und Teilhabepakets haben. Diesen haben Familien, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem AsylbLG oder Wohngeld sowie Kinderzuschlag beziehen.
Als Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien gelten

  • Schülerinnen und Schüler, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, wenn sie jünger als 25 Jahre sind und keine Ausbildungsvergütung erhalten und
  • Kinder in Kindertageseinrichtungen, in Kindertagespflege oder in Horten.

Wie können die Leistungen beantragt werden?

Informationen erhalten Sie unter anderem in Ihrer Kindertageseinrichtung bzw. Schule.
Sie können sich auch direkt an die Stadt Iserlohn, Abteilung Finanzielle Hilfen wenden.
Die Antragsbearbeitung erfolgt in jedem Fall durch die Stadt und eine Auszahlung erfolgt an die entsprechende Einrichtung (Schule, Kita etc).

Härtefallfond des Landes NRW
Leistungen aus dem Härtefallfonds