EU- und EWR-Bürger genießen in Deutschland das Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, sie können ohne Visum einreisen, hier leben, arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen. Ein gesonderter Aufenthaltstitel ist in der Regel nicht erforderlich.
Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU- und EWR-Bürgern - etwa Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder - haben ebenfalls ein Recht auf Aufenthalt. Je nach Staatsangehörigkeit kann dafür eine Aufenthaltskarte ausgestellt werden, die den rechtmäßigen Aufenthalt dokumentiert.
Wichtig ist, dass der Zweck des Aufenthalts (z. B. Arbeit, Studium, ausreichend finanzielle Mittel) die Freizügigkeitsberechtigung begründet. Die zuständigen Ausländerbehörden beraten im Einzelfall und unterstützen bei allen notwendigen Schritten.
Diese und weitere Aufenthaltsangelegenheiten können Sie auch online über das Serviceportal beantragen.
Hier geht es zu den Online-Diensten
Falls Sie nicht sicher sind, welchen Dienstleistung Sie auswählen müssen, nutzen Sie bitte den ebenfalls dort vorhandenen Aufenthalt-Navigator.
Die Antragsformulare für die schriftliche Beantragung verschiedener Dienstleistungen stehen unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Anliegen haben, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Sachbearbeitung per E-Mail.
EU- und EWR-Bürger genießen in Deutschland das Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, sie können ohne Visum einreisen, hier leben, arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen. Ein gesonderter Aufenthaltstitel ist in der Regel nicht erforderlich.
Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten EU- und EWR-Bürgern - etwa Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und unterhaltsberechtigte Kinder - haben ebenfalls ein Recht auf Aufenthalt. Je nach Staatsangehörigkeit kann dafür eine Aufenthaltskarte ausgestellt werden, die den rechtmäßigen Aufenthalt dokumentiert.
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Tobias
Wolfsheimer
EU- und EWR-Bürger genießen in Deutschland das Recht auf Freizügigkeit. Das bedeutet, sie können ohne Visum einreisen, hier leben, arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen. Ein gesonderter Aufenthaltstitel ist in der Regel nicht erforderlich.
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