Der Aufenthaltstitel für die Ausbildung ermöglicht ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, in Deutschland eine schulische oder berufliche Ausbildung zu absolvieren. Er wird erteilt, wenn die notwendigen Voraussetzungen wie eine Ausbildungszusage, gesicherter Lebensunterhalt und ggf. erforderliche Sprachkenntnisse vorliegen. Während der Ausbildung kann der Aufenthaltstitel verlängert werden; unter bestimmten Bedingungen besteht zudem die Möglichkeit, anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung zu erhalten.
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Der Aufenthaltstitel für die Ausbildung ermöglicht ausländischen Bürgerinnen und Bürgern, in Deutschland eine schulische oder berufliche Ausbildung zu absolvieren. Er wird erteilt, wenn die notwendigen Voraussetzungen wie eine Ausbildungszusage, gesicherter Lebensunterhalt und ggf. erforderliche Sprachkenntnisse vorliegen. Während der Ausbildung kann der Aufenthaltstitel verlängert werden; unter bestimmten Bedingungen besteht zudem die Möglichkeit, anschließend eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung zu erhalten.
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Tobias
Wolfsheimer
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