Der Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit berechtigt ausländische Bürgerinnen und Bürger dazu, in Deutschland einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Voraussetzung dafür sind in der Regel ein konkretes Arbeitsplatzangebot sowie die Zustimmung der zuständigen Behörden. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, und je nach Tätigkeit können zusätzliche Qualifikations- oder Sprachnachweise erforderlich sein. Der Aufenthaltstitel kann verlängert oder - bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis - in einen langfristigen Aufenthalt umgewandelt werden.
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Tobias
Wolfsheimer
Der Aufenthaltstitel für die Erwerbstätigkeit berechtigt ausländische Bürgerinnen und Bürger dazu, in Deutschland einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Voraussetzung dafür sind in der Regel ein konkretes Arbeitsplatzangebot sowie die Zustimmung der zuständigen Behörden. Der Lebensunterhalt muss gesichert sein, und je nach Tätigkeit können zusätzliche Qualifikations- oder Sprachnachweise erforderlich sein. Der Aufenthaltstitel kann verlängert oder – bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis – in einen langfristigen Aufenthalt umgewandelt werden.
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