Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte in Gaststätten

In einer Gaststätte dürfen maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden.
Gewerbetreibende, die eine Erlaubnisbescheinigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten haben und Geldspielgeräte in einer Gaststätte aufstellen möchten, zahlen für die Erlaubnis 200 Euro.

 

  • § 33 c Gewerbeordnung
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Vinckestraße 10
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