Asylbewerber und geduldete Personen können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung beginnen. In den meisten Fällen ist dafür eine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich. Diese prüft gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, ob eine Beschäftigung zugelassen werden kann.
Eine Ausbildung, sowohl schulisch als auch betrieblich, ist häufig leichter möglich als eine reguläre Arbeitsaufnahme und wird in vielen Fällen bevorzugt genehmigt. Geduldete Personen können zudem unter bestimmten Bedingungen eine sogenannte Ausbildungsduldung erhalten, die ihnen für die Dauer einer qualifizierten Berufsausbildung ein verlässliches Aufenthaltsrecht bietet.
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Die Antragsformulare für die schriftliche Beantragung verschiedener Dienstleistungen stehen unten auf dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Anliegen haben, kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Sachbearbeitung per E-Mail.
Asylbewerber und geduldete Personen können unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung beginnen. In den meisten Fällen ist dafür eine Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich. Diese prüft gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, ob eine Beschäftigung zugelassen werden kann.
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Frau
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Wenkel
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
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Freitag
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Tobias
Wolfsheimer
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