Drohnennutzung in Iserlohn

Immer mehr Menschen nutzen Drohnen - für Luftaufnahmen, zur Kontrolle des eigenen Grundstücks oder schlicht als Hobby. Damit der Einsatz von Drohnen nicht zum Sicherheitsrisiko wird, gelten in Deutschland klare gesetzliche Regeln.

Hier die wichtigsten Informationen im Überblick:

1. Registrierungspflicht

Alle Nutzerinnen und Nutzer von Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm oder mit einer Kamera (also nahezu alle handelsüblichen Modelle) müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Die Registrierung erfolgt online und ist für Privatpersonen wie auch Gewerbetreibende verpflichtend.

Registrierung

2. EU-Kompetenznachweis ("Drohnenführerschein")

Für Drohnen ab 250 Gramm wird zusätzlich ein EU-Kompetenznachweis benötigt, auch als “kleiner Drohnenführerschein” bezeichnet. Dieser Nachweis kann ebenfalls über das Luftfahrt-Bundesamt abgelegt werden - online mit einem kurzen Multiple-Choice-Test.

Für größere Drohnen oder komplexe Einsätze (z. B. in der Nähe von Menschenansammlungen) gelten strengere Anforderungen, u. a. ein zusätzliches Fernpilotenzeugnis.

3. Flugverbotszonen und Geofencing

In bestimmten Bereichen ist das Fliegen mit Drohnen grundsätzlich nicht erlaubt, dazu zählen:

  • Flughafennähe (mindestens 1,5 km seitlicher Abstand zum Flugplatz)
  • Grundstücke, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden ihren Sitz haben hat (ein Abstand von 100 m über und seitlich zu der jeweiligen Einrichtung ist einzuhalten)
  • Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
  • Naturschutzgebiete
  • Wohngebiete, wenn die Privatsphäre anderer gefährdet wird
  • Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat (Ein Abstand von 100 m über und seitlich zu der jeweiligen Einrichtung ist einzuhalten)
  • Menschenansammlungen

Eine abschließende Aufzählung ist in der Drohnenverordnung unter Bundesgesetzblatt Teil I Nummer 32 zu finden.

Tipp: Es gibt kostenlose Internetseiten oder Apps um rechtzeitig zu prüfen, ob das Flugvorhaben erlaubt ist. Diese zeigen Flugverbotszonen an und unterstützen bei der Planung von Drohneneinsätzen.

4. Versicherungspflicht

Für jede Drohne gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht. Bitte beachten Sie, dass die private Haftpflichtversicherung die Benutzung von Fluggeräten, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, häufig nicht abdeckt, und klären Sie dies ggf. mit Ihrem Versicherungsunternehmen.

5. Rücksicht und Verantwortung

Auch wenn alle Gesetze eingehalten werden, gilt: Rücksicht auf andere Menschen, Tiere und die Umwelt ist das A und O beim Drohnenflug. Zu vermeiden ist Lärm, es dürfen keine unbeteiligten Dritte eingeschränkt oder behindert werden und Abstand zu Wildtieren ist einzuhalten - besonders in der Brut- und Setzzeit.

6. Anzeigepflicht

Sofern Flugmodelle schwerer als 250 Gramm oder mit optischen und/oder akustischen Aufzeichnungsgeräten ausgestattet sind, muss der Flug im öffentlichen Raum bei der jeweils zuständigen Ordnungsbehörde angezeigt werden.

Je nach Sachverhalt werden dann weitere Informationen oder Genehmigungen angefordert.

Flyer des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Informationen der Deutschen Flugsicherung GmbH

Informationen der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Landesluftfahrtbehörde

Drohnen Drohnenflüge

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58636 Iserlohn

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