Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein.
Das Ablegen der Fischereiprüfung ist die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.
Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden kann.
Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises durchgeführt.
Der Fischereischein kann online beantragt werden.
Hier geht es zum Online-Dienst
Der Fischereischein wird Ihnen alternativ direkt beim Bürgerservice Stadtmitte sowie den Bürgerbüros in Letmathe und Hennen ausgestellt.
Hier geht es zur Terminvereinbarung
Die Gebühren für die persönliche Beantragung sind
Ausländerfischereischein: 32,00 EUR (zzgl. 30,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Karte)
Durch die Online-Beantragung entfallen die Gebühren der Kommune. Die Gebühren für die Online-Beantragung belaufen sich dabei nur noch auf
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein.
Das Ablegen der Fischereiprüfung ist die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.
Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden kann.
Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises durchgeführt.
Der Fischereischein kann online beantragt werden.
Hier geht es zum Online-Dienst
Der Fischereischein wird Ihnen alternativ direkt beim Bürgerservice Stadtmitte sowie den Bürgerbüros in Letmathe und Hennen ausgestellt.
Hier geht es zur Terminvereinbarung
Die Gebühren für die persönliche Beantragung sind
Ausländerfischereischein: 32,00 EUR (zzgl. 30,00 EUR bei erstmaliger Ausstellung der Karte)
Durch die Online-Beantragung entfallen die Gebühren der Kommune. Die Gebühren für die Online-Beantragung belaufen sich dabei nur noch auf
Bürgerservice Iserlohn-Zentrum
Frau
Schewtschenko-Gense
Freitag Montag bis Mittwoch Donnerstag
Montag
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
8.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Frau
Buchbinder
Donnerstag Freitag Montag bis Mittwoch
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Frau
Rieper
Donnerstag Freitag Montag bis Mittwoch
Montag
8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag
8.00 - 12.30 Uhr
Mittwoch
8.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag
8.00 - 18.00 Uhr
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein.
Das Ablegen der Fischereiprüfung ist die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.
Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden kann.
Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises durchgeführt.
Der Fischereischein kann online beantragt werden.
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Die Gebühren für die persönliche Beantragung sind
Ausländerfischereischein: 32,00 € (zzgl. 30,00 € bei erstmaliger Ausstellung der Karte)
Durch die Online-Beantragung entfallen die Gebühren der Kommune. Die Gebühren für die Online-Beantragung belaufen sich dabei nur noch auf
Bürgerservice Stadtmitte
Theodor-Heuss-Ring 31
58636
Iserlohn