Gewerberegisterauskünfte

Wenn ein berechtigtes Interesse (z. B. Geltendmachung einer gerichtlichen Forderung) nachgewiesen wird, kann auf schriftlichen Antrag (formloses Schreiben genügt) eine Auskunft aus dem Gewerberegister der Stadt Iserlohn beantragt werden.

Über welche Daten werden Auskünfte gegeben ?

  • Name
  • Vorname
  • Betriebsanschrift
  • Angezeigte Tätigkeit
  • Privatanschrift

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr übernommen werden. Nach dem Datenschutzgesetz NRW dürfen die übermittelten Daten nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden.

Vollauskunft: 30 €
Teilauskunft (ohne Privatanschrift des Gewerbetreibenden): 15 €

Auch Negativauskünfte sind gebührenpflichtig!

  • Gewerbeordnung (GewO)
  • Datenschutzrechtliche Bestimmungen

Kontakt

Gewerbeauskünfte - Buchstaben L-Z

Stadthaus Zentrum
Vinckestraße 10
58636 Iserlohn

Gewerbeauskünfte - Buchstaben A-K

Stadthaus Zentrum
Vinckestraße 10
58636 Iserlohn

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.00 Uhr

Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!