Grundstückszufahrten

Eine Grundstückszufahrt (auch Bordsteinabsenkung bzw. Gehwegüberfahrt genannt) ist nach § 18 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine Sondernutzung und in jedem Fall genehmigungs- und gebührenpflichtig.

Genehmigungspflichtig sind:

  • Neuanlagen / Neubauten von Grundstückszufahrten
  • Neue/zusätzliche Überfahrten von Gehwegen bei bereits abgesenkten Bordstein
  • Erweiterungen von bestehenden Grundstückzufahrten (z. B. eine Verbreiterung)
  • Erneuerung von bestehenden Grundstückszufahrten (z. B. eine Erneuerung der Gehwegoberfläche oder der Austausch von Bordsteinen)
  • Rückbau von bestehenden Grundstückszufahrten

Grundstückszufahrten und Bordsteinabsenkungen können per pdf-Formular (siehe unten unter "Formulare") oder auch online über das Serviceportal beantragt werden.

! Hinweis: Dem Antrag ist ein aussagekräftige/r Lageplan/Skizze der geplanten baulichen Veränderungen auf dem Privatgrundstück beizufügen. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt zu Grundstückszufahrten.

Eine Liste der zugelassenen Firmen finden Sie hier!

Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Garagenzufahrt, Gehwegüberfahrt
Bordsteinabsenkung
Garagenzufahrt
Gehwegüberfahrt

Kontakt

Stadthaus Bömberg
Bömbergring 37
58636 Iserlohn

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