Handwerkerparkausweis

Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn mit einem Handwerkerparkausweis gestattet

  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten (nicht in Parkhäusern) und im Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • in verkehrsberuhigten Bereichen ohne Behinderung des fließenden Verkehrs
  • im eingeschränkten Halteverbot - Zeichen 286 StVO und 290 StVO

Die Genehmigung gilt nur zur Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten von montags bis samstags in der Zeit von 7 bis 18 Uhr. Sie gilt nicht für das Parken am Betriebssitz! Das Fahrzeug muss deutlich mit einer festen Firmenaufschrift (mindestens Größe A 4) versehen sein.

Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten. Für diese Fahrzeuge kann der Parkausweis im Wechsel genutzt werden.

Das PDF-Antragsformular finden sie unten auf dieser Seite.

Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn:

Gültigkeit 1 Jahr für die erste Karte150,00 €
Jede weitere Karte100,00 €
Kennzeichenänderung20,00 €

Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:

1 Jahr Gültigkeit250,00 € für einen Regierungsbezirk
Jeder weitere Regierungsbezirk + 100,00 €
Kennzeichenänderung20,00 €

Handwerkerparkausweis für die Stadt Iserlohn und Handwerkerparkausweis für den Bereich der Regierungsbezirke Arnsberg / Düsseldorf / Münster / Detmold / Köln:

  • Fahrzeugschein/e
  • Handwerkerkarte bzw. Gewerbeanmeldung
  • Foto/s des Fahrzeugs / der Fahrzeuge, wo die - fest angebrachte - Firmenbeschriftung (mindestens Größe A4) und das dazu gehörige Kennzeichen zu erkennen sind.
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Kontakt

Stadthaus Zentrum
Vinckestraße 10
58636 Iserlohn