Verpflichtungserklärungen für Besucher aus Drittstaaten

Eine Verpflichtungserklärung ist erforderlich, wenn eine Person aus einem sogenannten Drittstaat (also einem Staat außerhalb der Europäischen Union sowie des Europäischen Wirtschaftsraums) nach Deutschland einreisen möchte und ihren Aufenthalt nicht vollständig selbst finanzieren kann. Die verpflichtete Person – in der Regel ein Familienangehöriger, Freund oder Gastgeber – übernimmt mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung sämtliche Kosten, die während des Aufenthalts in Deutschland entstehen können. Dazu zählen insbesondere:

  • Lebensunterhalt und Unterbringung
  • Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall
  • Kosten einer möglichen Rückreise
  • Eventuelle öffentliche Mittel, die in Anspruch genommen werden müssten

Der Antrag kann online über das Serviceportal gestellt werden.

Hier geht es zum Online-Dienst


Bearbeitungszeit und Ablauf

Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen beträgt die Bearbeitungsdauer aktuell etwa 10 Werktage. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Unterlagen vollständig und gut lesbar sind, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wenn Ihre Verpflichtungserklärung fertiggestellt wurde, erhalten Sie per E-Mail einen Termin für die Abholung. Wir möchten Sie bitten, in der Zwischenzeit von Nachfragen zur Bearbeitungsdauer abzusehen. Diese beschleunigen das Verfahren nicht.


Im Rahmen dieses Termins werden

  • die erforderlichen Unterschriften beglaubigt, und
  • die Verwaltungsgebühr in Höhe von 29 € erhoben.

Hinweis: Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig, da die Unterschrift im Original zu leisten ist.

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Einladung für Besucher aus Drittstaaten

Kontakt

Rathaus II
Raum: 019
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße)
58636 Iserlohn