Hotline: 02371 217-1776
Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, ihre Vertreter für die Parlamente und in Nordrhein-Westfalen seit 1999 auch ihre Bürgermeister und Landräte in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen.
Dabei handelt es sich im Einzelnen um folgende Wahlen:
Die Abteilung Einbürgerungen, Sozialversicherung und Wahlen ist für die Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen zuständig. Die Abteilung unterteilt das Stadtgebiet in Stimmbezirke, verpflichtet Wahllokale, beruft Wahlhelfer ein, organisiert und koordiniert die Briefwahl und den gesamten Wahlablauf am Wahltag bis hin zur Feststellung der Wahlergebnisse.
Das Wahlamt erreichen Sie auch unter der E-Mail-Adresse wahlen(at)iserlohn.de.
Hier erhalten Sie weitere ausführliche Informationen zum Thema Wahlen.
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