Landgraf
Pries
Nach dem Gesetz zur Stärkung des Wohnungswesens in Nordrhein-Westfalen (Wohnraumstärkungsgesetz WohnStG NRW) werden als Aufgabe der Wohnungsaufsicht Wohngebäude, Wohnungen und Wohnräume überprüft, wenn das Wohnen durch erhebliche Mängel stark beeinträchtigt ist.
Erhebliche Mängel sind zum Beispiel Undichtigkeiten an Dächern, Wänden, Decken, Fenstern oder Türen, nicht funktionierende Heizkörper und Heizungsanlagen sowie Wasseranschlüsse, Toiletten oder Bäder, die nicht ordnungsgemäß benutzt werden können.
Wohnungsmängel können der Wohnungsaufsicht über das Serviceportal übermittelt werden.
Hier geht es zum Online-Dienst
Die Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Wohnungsaufsicht sind jedoch, dass
Was können Sie tun und an wen können Sie sich wenden?
Viele Mängel, vor allem Feuchtigkeitsmängel und daraus resultierende Schimmelpilzbildung, entstehen häufig aus einem nicht angemessenen Heiz- und Lüftungsverhalten. Informationen zum richtigen Lüften und Heizen erhalten Sie auf der Homepage:
Startseite | Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW
Online-Dienst
Rathaus II
Raum: 004
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße)
58636
Iserlohn
Rathaus II
Raum: 004
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße)
58636
Iserlohn