Wohnungsvermittlung

  • Vermittlung öffentlich geförderter Wohnungen (Sozialwohnungen)
  • Vermittlung sonstiger geförderter Wohnungen

Leistung

Suchen Sie in Iserlohn eine Wohnung?

Das Sachgebiet "Wohnungsvermittlung" leistet Hilfestellung und bietet zahlreiche Tipps bei der Suche nach den eigenen vier Wänden.

Dort besteht die Möglichkeit, die von Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften oder privaten Vermietern gemeldeten Wohnungen des 1. Förderweges, des 2. Förderweges und anderer Förderwege anzubieten.

  • Wohnungen des 1. Förderweges sind mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen. Zugangsvoraussetzung ist der Wohnberechtigungsschein "A".
  • Wohnungen des 2. Förderweges sind mit nicht-öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen. Bewerber und Bewerberinnen können die Einkommensgrenze für den sozialen Wohnungsbau um 40 bzw. 60 % überschreiten (WBS "B").
  • Der Wohnberechtigungsschein "B" ist ebenfalls Grundlage für den Bezug einer auf anderen Förderwegen geförderten Wohnung.

Wie funktioniert die Wohnungsvermittlung?

Die Reihenfolge der Vermittlung einer öffentlich geförderten Wohnung richtet sich nicht nur nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch nach der sozialen Dringlichkeit.
Sofern Sie Ihren Antrag auf bestimmte Stadtgebiete begrenzen, schränkt dies die Vermittlungsmöglichkeiten erheblich ein.

Gebühren

keine

Hinweis

Sollten Sie Interesse an einer geförderten Wohnung haben, setzen Sie sich bitte für weitere Informationen mit einem der zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung.

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW  
Wohnungsvermittlung, Wohnung

Kontakt

Rathaus II
Raum: 004
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße)
58636 Iserlohn

Rathaus II
Raum: 004
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße)
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