Fischereischein

Wer den Fischfang ausüben möchte, benötigt dazu neben der Erlaubnis des Gewässereigentümers einen gültigen Fischereischein.

Das Ablegen der Fischereiprüfung ist die Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.

Ausnahme ist der Jugendfischereischein, der ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres auch ohne abgelegte Fischereiprüfung erteilt werden kann.

Die Fischerprüfung wird von der Unteren Fischereibehörde des Märkischen Kreises durchgeführt.

Der Fischereischein kann online beantragt werden.
Hier geht es zum Online-Dienst


Der Fischereischein wird Ihnen alternativ direkt beim Bürgerservice Stadtmitte sowie den Bürgerbüros in Letmathe und Hennen ausgestellt.
Hier geht es zur Terminvereinbarung

 

Die Gebühren für die persönliche Beantragung sind

  • 5-jahres Fischereischein: 50,00 € (zzgl. 30,00 € bei erstmaliger Ausstellung der Karte)
  • Jahres-Fischereischein: 22,00 € (zzgl. 30,00 € bei erstmaliger Ausstellung der Karte)
  • Ausländerfischereischein: 32,00 € (zzgl. 30,00 € bei erstmaliger Ausstellung der Karte)


Durch die Online-Beantragung entfallen die Gebühren der Kommune. Die Gebühren für die Online-Beantragung belaufen sich dabei nur noch auf 

  • 5-jahres Fischereischein: 42,00 € (zzgl. 18,00 € bei erstmaliger Ausstellung der Karte)
  • Jahres-Fischereischein: 14,00 € (zzgl. 18,00 € bei erstmaliger Ausstellung der Karte)
  • Ausländerfischereischein: 20,00 € (zzgl. 18,00 € bei erstmaliger Ausstellung der Karte)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über die bestandene Fischereiprüfung (Ausnahme: Jugendfischereischein)
  • aktuelles Passfoto
Angelschein, Fischerei, Fischereischein
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Kontakt

Bürgerservice Stadtmitte
Theodor-Heuss-Ring 31
58636 Iserlohn