Gaststättenerlaubnis

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, benötigt nach dem Gaststättengesetz eine spezielle Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann nur nach Vorliegen einer Vielzahl von Unterlagen und entsprechender Prüfung erteilt werden. Da eine ausgiebige Beratung erforderlich ist, sollte ein Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeitenden vorab telefonisch vereinbart werden.

Der Antrag kann auch online über das Serviceportal gestellt werden. Die zwingend erforderliche persönliche Vorsprache entfällt dadurch jedoch nicht.

Hier geht es zum Online-Dienst

Gaststättenerlaubnis:
150 € bis 3.000 €

  • Antrag auf Gaststättenerlaubnis (erhältlich bei der Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis der Vermögensauskunft
  • Lageplan und Grundrisszeichnung des Objektes
  • Bescheinigung eines Elektrikermeisters, dass die elektrische Anlage in den Betriebsräumen den Vorschriften entspricht (VDE-Bescheinigung)
  • Miet- / Pachtvertrag (möglichst Zweitausfertigung / Ablichtung)
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer über lebensmittelrechtliche Kenntnisse (Anmeldung bei der SIHK Hagen unter 02331 390-0)
  • Gültiges Gesundheitszeugnis oder Bescheinigung des Gesundheitsamtes nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (erhältlich beim Märkischen Kreis, 02371 966-60)

Gaststättengesetz (GastG)

Kneipenerlaubnis, Gaststättenerlaubnis, Gaststätte, Erlaubnis

Kontakt

Stadthaus Zentrum
Vinckestraße 10
58636 Iserlohn