Gewerbezentralregisterauskunft

 

Antrag auf Auskunft

 

13 €

Die Gebühr ist bei der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten.

 

Bei der Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist Folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliches Erscheinen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Auskünften für Behörden die genaue Anschrift sowie Zweck bzw. Aktenzeichen
  • Auszug aus dem Handelsregister bei eingetragenen Firmen
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen muss die Antragstellung durch den Geschäftsführer erfolgen

<link http: www.iserlohn.de rathaus-politik rathaus online-terminvergabe.html internal-link Öffnet>Hier können Sie online einen Termin vereinbaren!

Diese Dienstleistung wird Ihnen zusätzlich beim <link buergerservice-politik buergerservice external-link-new-window Öffnet>Bürgerservice Letmathe sowie beim <link buergerservice-politik buergerservice external-link-new-window Öffnet>Bürgerservice Hennen angeboten.

Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister mit dem neuen Personalausweis unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu beantragen. Die Online-Funktion des neuen Personalausweises muss hierfür freigeschaltet sein.

Sie können die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister unter folgendem Link beantragen  <link http: www.fuehrungszeugnis.bund.de>www.fuehrungszeugnis.bund.de.
<link http: www.iserlohn.de fileadmin user_upload dokumente aktuelles bfj_onlinebeantragung.pdf _blank download leitet>In diesem Flyer erhalten Sie weitere Informationen!

Kontakt

Bürgerservice Stadtmitte
Theodor-Heuss-Ring 31
58636 Iserlohn