Leichenwesen / Pässe, Umbettungen

Das Leichenwesen regelt die behördlichen Aufgaben bei Sterbefällen, darunter die Ausstellung von Dokumenten wie dem Leichenpass (wird ausgestellt, wenn die Todesbescheinigung vorliegt und das Standesamt die Eintragung des Sterbefalles bescheinigt hat) für internationale Überführungen, die Genehmigung von Bestattungen (auch außerhalb von Friedhöfen oder in anderen Gemeinden) und die Gewährleistung der würdevollen Bestattung unbekannter oder mittelloser Personen. Dazu wird eng mit dem Standesamt und Bestattungsinstituten zusammengearbeitet, um rechtliche Vorgaben, wie das Bestattungsgesetz, zu erfüllen.

Leichenpass

Kontakt

Stadthaus Zentrum
Vinckestraße 10
58636 Iserlohn

Öffnungszeiten
Tag
Montag:8.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:8.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:7.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag:8.00 - 18.00 Uhr
Freitag:8.00 - 12.00 Uhr

Termine bitte vorab vereinbaren unter 02371 217-1700!