Mietpreisüberwachung

Mietpreisüberwachung für den geförderten Wohnungsbau

Die Stadt Iserlohn prüft Kostenmieten bei Beanstandungen durch Mieter geförderter Wohnungen.

Leistung

Die Miete im geförderten Wohnungsbau orientiert sich bei Gebäuden, die bis zum 31.12.2002 gefördert wurden, an der Kostenmiete, die vom jeweiligen Vermieter aufzustellen und einzuhalten ist. Ab dem 01.01.2003 gilt die vereinbarte Miete der Förderzusage mit den vom Gesetzgeber jeweils zugelassenen Mieterhöhungen.

Unterlagen

Wirtschaftlichkeitsberechnung mit entsprechenden Nachweisen

Gebühren

keine

Hinweis

In der Regel wird die Kostenmiete von Amtswegen geprüft. Mieter und Vermieter können sich bei Problemen, die die Ermittlung und Höhe der "Kostenmiete" geförderter Wohnungen betreffen, an die Abteilung Unterbringung, Ehrenamt und Beschäftigung der Stadt Iserlohn wenden. Grundsätzlich erfolgt eine Überprüfung, wenn ein gerechtfertigter Anlass besteht, dass die "Kostenmiete" überschritten wird.

  • Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV)
  • Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG)

Kontakt

Rathaus II
Raum: 004
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße)
58636 Iserlohn

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