Landgraf
Pries
Mietpreisüberwachung für den geförderten Wohnungsbau
Die Stadt Iserlohn prüft Kostenmieten bei Beanstandungen durch Mieter geförderter Wohnungen.
Leistung
Die Miete im geförderten Wohnungsbau orientiert sich bei Gebäuden, die bis zum 31.12.2002 gefördert wurden, an der Kostenmiete, die vom jeweiligen Vermieter aufzustellen und einzuhalten ist. Ab dem 01.01.2003 gilt die vereinbarte Miete der Förderzusage mit den vom Gesetzgeber jeweils zugelassenen Mieterhöhungen.
Unterlagen
Wirtschaftlichkeitsberechnung mit entsprechenden Nachweisen
Gebühren
keine
Hinweis
In der Regel wird die Kostenmiete von Amtswegen geprüft. Mieter und Vermieter können sich bei Problemen, die die Ermittlung und Höhe der "Kostenmiete" geförderter Wohnungen betreffen, an die Abteilung Unterbringung, Ehrenamt und Beschäftigung der Stadt Iserlohn wenden. Grundsätzlich erfolgt eine Überprüfung, wenn ein gerechtfertigter Anlass besteht, dass die "Kostenmiete" überschritten wird.
Rathaus II
Raum: 004
Werner-Jacobi-Platz 12 (für Navigationsgeräte: Rathausstraße)
58636
Iserlohn
Rathaus II
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