Ordnungsbehördliche Bestattungen

Ist ein Mensch verstorben, so obliegt es den Hinterbliebenen, eine würdige Bestattung auszurichten. Kommen die Hinterbliebenen - Ehegatte, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder - dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so erteilt der Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten den Auftrag für die Bestattung. Die Bestattungskosten werden von den Hinterbliebenen in der vorgenannten Rangfolge zurückgefordert.

  • Ordnungsbehördengesetz (OBG)
  • Bestattungsgesetz NRW

Kontakt

Stadthaus Zentrum
Vinckestraße 10
58636 Iserlohn

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