Frau
Heimann
Herr
Klockenhoff
Frau
Mayer
Ist ein Mensch verstorben, so obliegt es den Hinterbliebenen, eine würdige Bestattung auszurichten. Kommen die Hinterbliebenen - Ehegatte, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder - dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so erteilt der Bereich Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten den Auftrag für die Bestattung. Die Bestattungskosten werden von den Hinterbliebenen in der vorgenannten Rangfolge zurückgefordert.