Parkausweis für soziale und ambulante Dienste

Während der Arbeitszeit ist das Parken im Stadtgebiet Iserlohn erlaubt

  • an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten (nicht in Parkhäusern) und im Bereich mit Parkscheibenpflicht ohne Gebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
  • auf Bewohnerparkplätzen
  • im eingeschränkten Halteverbot - Zeichen 286 StVO und 290 StVO

Die Genehmigung darf nur zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge in Anspruch genommen werden. Die Höchstparkdauer beträgt 2 Stunden. Von der Ausnahmegenehmigung darf weder am Betriebssitz noch am Wohnsitz des Fahrzeugführers Gebrauch gemacht werden.

Der Parkausweis kann bis zu 5 Kennzeichen enthalten und im Wechsel für diese Fahrzeuge genutzt werden.

Gültigkeit 1 Jahr100,00 €
Kennzeichenänderung20,00 €
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Kontakt

Stadthaus Zentrum
Vinckestraße 10
58636 Iserlohn